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Massive Baunutzung auf einer der letzten Grünflächen im Gwatt geplant!

Wollen wir das? 

Um was geht es? 

Die Gemeinde Spiez führt aktuell ein Planänderungsverfahren mit dem Namen Änderung Uferschutzplan Nr. 10 „Heimstätte Gwatt – unteres Kandergrien“, ZPP 10 „Unteres Kandergrien“ durch. Unter diesem sperrigen Projektnamen hat der Laie vermutlich keine Vorstellung um was es sich dabei handelt. Die Folgen dieser Zonenplanänderung sind aber einschneidend, wir wollen diese im nachfolgenden Beitrag näher erläutern. 

Planungsverfahren gemäss Kantonalem Baugesetz 

Die Gemeinde Spiez hat diese Zonenplanänderung vom 24. November bis 24. Dezember 2021 öffentlich aufgelegt und es konnte schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. Bereits beim früher stattgefundenen Mitwirkungsverfahren konnten sich Interessierte zu dieser Planung äussern. Dazu hat sich eine Interessengruppe „IG-Kanderdelta“, bestehend aus privaten Personen, gebildet. Unsere eingereichten Stellungnahmen anlässlich der Mitwirkung wurden im Projekt kaum berücksichtigt. Mit den Einsprechenden der Planauflage wurden Einspracheverhandlungen durchgeführt. Die Einsprachen blieben allesamt aufrecht. Wir vermuten, dass der Gemeinderat von Spiez die Abweisung der Einsprachen beantragt.

Die nächsten Schritte werden nun eine Vorlage an den Grossen Gemeinderat von Spiez (GGR) und dann voraussichtlich am 25. September 2022 eine Urnenabstimmung in der Gemeinde Spiez sein.

Was sind unsere Argumente gegen dieses Bauvorhaben

Wir in dieser Interessengruppe sind klar der Meinung, dass eine Überbauung auf dieser heutigen Grünfläche mit zwei 4-geschossigen 15 m hohen Gebäuden und zwei 2- geschossigen Verbindungsbauten von über 120 m Länge völlig überdimensioniert ist. Ein solche Überbauung ist weder Ortsbild- und Landschaftsverträglich, noch wird es den Bedürfnissen dieses Naturschutz- und Naherholungsgebietes gerecht.

Damit diese Nutzung überhaupt möglich ist, soll die bestehende Bauparzelle von 7‘000 m2, auf der heute eine 2-geschossige Nutzung möglich ist, mit der in der Zone für öffentliche Nutzung befindenden Parzelle von ca. 16‘700 m2 zusammengelegt werden. Daraus entsteht dann eine neue für die Überbauung vorgesehen Baulandfläche von 23‘700 m2.

Was bedeutet die Geschossflächenziffer (früher Ausnützungsziffer)?

Die Geschossflächenziffer oberirdisch (GFZo) ist das Verhältnis der Geschossflächen zur Grundstückfläche und gibt die maximal mögliche Nutzung vor. 

Gemäss dem geltenden Baureglement der Gemeinde Spiez ist mit einer GFZ von 0.95 in der Mischzone 3 die höchste Nutzung zulässig. In der ländlichen Gemeinde Spiez liegt die GFZo in den Wohnzonen aktuell bei einer GFZo von 0.45 bis 0.85. Dies erzeugt die Baustruktur, wie wir sie in Spiez kennen. In dieser neu festgelegten Bauzone soll nun eine GFZ von min. 0.9 bis max.1.05 vorgeschrieben werden.

Ebenso verhält es sich bei den Gebäudehöhen. Gemäss Baureglement der Gemeinde ist in Wohnzonen eine maximale Fassadenhöhe (Fh tr) von 9.5 m erlaubt, hier im Gwatt soll nun eine Höhe von 15.0 m möglich sein. Dies entspricht einer Bauhöhe welche in Spiez beim Wohnungsbau, ausser dem Hochhaus im Zentrum aus den 70-iger Jahren, auf dem ganzen Gemeindegebiet nirgends anzutreffen ist.

Weiter geht es mit den maximalen Gebäudelängen. In der Gemeinde sind diese für Wohnungsbauten gemäss Baureglement nämlich auf höchstens 30 m limitiert. Es ist völlig unverständlich, dass bei der vorliegenden Planung keine Gebäudelängen festgelegt werden und somit Gebäudelängen bis 120 m realisiert werden sollen.

Ein weiteres Problem besteht aus unserer Sicht darin, dass die grössere Parzelle gemäss heute gültigem Zonenplan einer Zone für öffentlichen Nutzungen (ZöN) zugeordnet ist. Die ZöN ist für Bauten im öffentlichen Interesse bestimmt (hier z.B. Trockenplatz für Boote, Bootseinwasserungsstelle, notwendige Bauten für den Boot- und Freizeitbedarf und dgl.). Es ist also keine Zone, welche eine Wohnbaunutzung zulässt. Durch die Gemeinde wird nun aber ein solches Vorhaben mit der Begründung unterstützt, dass Bauland heute effizient genutzt und „verdichtet“ überbaut werden muss. Dies sei mit einer „qualitätssichernden Planung“ durch ein Zürcher Architekturbüro sowohl in der Nutzung wie auch mit der Ortsbildverträglichkeit sichergestellt worden. Diese Monsterkuben mögen vielleicht für den Grossraum Zürich zutreffen, niemals aber für unser schönes und ländliches Spiez. 

Weiter kommt hinzu, dass die heutige Grünfläche ein verbindendes Element zwischen den beiden Naturschutzgebieten „Kanderdelta“, einem Auenschutzgebiet von nationaler Bedeutung, sowie dem „Gwattlischenmoos“, einem Flachmoor von nationaler Bedeutung, darstellt. Mit diesem massiven Bauriegel wird eine Vernetzung von Flora und Fauna unterbunden. Dazu reicht der freigehaltene Korridor zwischen Hang Fuss und den Längsbauten in keiner Art und Weise aus. 

Wir von der IG-Kanderdelta sind der Meinung; dieses Bauvorhaben ist ein Verbrechen für die Zukunft und an unserer Nachfolgegeneration. Hier wird unsensibel in einem vielfältigen Naherholungsgebiet, welches vom Strandbad Thun über den Bonstettetenpark bis hin zum Kanderdelta führt, ein rein wirtschaftlich begründetes Riesenprojekt geplant.

Dies steht nun zu Disposition: 

Das Modell der geplanten Wohnüberbauung im Unteren Kandergrien in Gwatt. Sie ist hufeisenförmig angeordnet.

Wollen Sie an der Urne einem solchen Vorhaben zustimmen oder muss ein solches Ansinnen nicht viel eher rigoros abgelehnt werden?