Was passiert bei einem NEIN am 25. September 2022?
Sollte die Volksabstimmung bezüglich der Zonenplanänderung am 25.09.2022 mit einem NEIN zu Gunsten des Erhalts des Naherholungsgebietes ausfallen, stellt sich die Frage wie es danach weitergeht. Die Frage ist einfach zu beantworten: Es bleibt alles wie es aktuell ist! Die Parzelle 7130 bleibt in der Bauzone (was sie schon lange ist) und die ZöN bleibt unverändert für die öffentliche Nutzung zugänglich. Die vorliegende Zonenplanänderung und mit ihr das damit verbundene Bauprojekt wären Geschichte. Die Eigentümer der Parzelle 7130 können nach wie vor ein Bauprojekt auf der Parzelle realisieren, aber nicht das aktuell vorliegende, weil es eine Verschmelzung mit der ZöN-Parzelle voraussetzt wozu die Zonenplanänderung nötig wäre.
Ein allfälliges neues Projekt unterliegt allerdings ebenfalls wieder der Planungspflicht, was letztendlich wieder zu einer Volksabstimmung führen würde. Die Bevölkerung wäre also wieder rechtzeitig darüber informiert, was dort passieren soll. Die Eigentümer wussten allerdings seit jeher von diesen Auflagen und haben sich bewusst auf dieses Risiko eingelassen. Da es unwahrscheinlich ist, dass ein weiteres mal versucht würde die Bauparzelle mit der ZöN zu verbinden und das Volumen in dem Ausmass auf der Bauparzelle alleine nicht realisiert werden kann, ist davon auszugehen dass ein allfällig künftiges Projekt kleiner ausfallen würde. Die Erschliessungsstrasse ist ja ebenfalls bereits vorhanden (und würde bei einem Ja, nach nur ca. 6 Jahren bereits wieder abgerissen).
Wenn sie also ebenfalls der Ansicht sind, dass das aktuelle Vorhaben an diesem Ort zu monströs ist oder andere Einwände dagegen haben, stimmen sie am 25.09.22 an der Urne mit NEIN ab!
