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Zone öffentlicher Nutzung wird zu privater Nutzung

Die aktuelle Parzelle Nr. 373 (Bootsplätze) ist eine Zone öffentlicher Nutzung (ZöN). Das heisst, die Parzelle muss zwingend einem öffentlichen Nutzen zur Verfügung gestellt werden. Seit Jahrzehnten dient sie als Trockenplätze für private Schiffe. Die grüne «Wellblech» Halle mit öffentlicher WC Anlage gehört auch dazu. Einige nutzen ihren Bootsplatz nur zur Überwinterung, andere haben keinen Wasserplatz und müssen das Boot bei jedem Seeausflug Ein- und wieder Auswassern. Dazu dient die Rampe auf der anderen Strassenseite. Der Eigentümer der Parzelle vermietet die Bootsplätz und die Einnahmen daraus gehören ihm. Vermutlich ist er aber an die Instandhaltung der Plätze und der WC Anlage gebunden. Andere Nutzungen sind auf dieser Parzelle aber nicht möglich. Es ist keine Bauzone, welche eine Wohnnutzung ermöglicht.

Sicht auf die ZöN sowie die Bauparzelle links daneben. Foto: IG-Kanderdelta

Anders ist das aber, wenn die geplante Überbauungsordnung zustande käme. Dann wird diese Parzelle mit der Nachbarparzelle verschmolzen. Die ZöN existiert nicht mehr. Zwar wird von Seite der Gemeinde gesagt, dass die Bootsplätze ja Bestandteil der ZPP seien und sich daher ja nichts ändern würde. Auch habe die Eigentümerschaft bereits signalisiert, eine WC Anlage in die Überbauung zu integrieren. Doch bei genauerer Betrachtung sieht das alles eben wieder anders aus:

  • Im Erläuterungsbericht der Gemeinde (S. 58ff) steht: «Die bisherige öffentliche Nutzung (Trockenplatz für Boote) wird neu als Freizeitnutzung bezeichnet und mit einer Verkaufsnutzung für Kiosk, Freizeit- und Sportbedarf erweitert.» 
    Was bedeutet das? Dieser Satz bezieht sich explizit auf die bisherige ZöN. Deren Nutzungsmöglichkeiten werden also bereits im Vorfeld deutlich erweitert! Warum? Es liegt nahe, dass es sich bei den geplanten Wohnungen kaum um Sozialwohnungen handelt, sondern dass diese im hochpreisigen Niveau angesiedelt sein werden. Es ist höchst fraglich ob sich diese Klientel längerfristig mit dem Lärm rund um die Bewirtschaftung der Schiffe auf den Bootsplätzen wird abfinden wollen. Da die Preisgestaltung der Bootsplätze logischerweise im Ermessen des Eigentümers liegt, kann deren «Bedarf» willkürlich gesteuert werden. Wobei das vielleicht nicht einmal nötig sein wird, da ja eineVerkaufsnutzung für Kiosk, Freizeit- und Sportbedarf bereits jetzt offiziell vorgesehen ist. Das heisst nichts anderes, als das künftig an der Stelle der Bootsplätze eben auch weitere Gebäude für die entsprechende Nutzung erstellt werden können. 
  • Da jegliche Form der öffentlichen Nutzung mit der Umzonung verschwindet und in rein private Nutzung übergeht, kann künftig von der Öffentlichkeit auch kein Einfluss auf die Verwendung des Platzes mehr genommen werden. Da der Raum künftig mit «Freizeitnutzung» bezeichnet werden soll, könnte selbst wenn dort an Stelle der (plötzlich störenden) Bootsplätze nur ein begrünter Park erstellt würde, die Öffentlichkeit davon ausgeschlossen werden. Das wäre mit der aktuellen ZöN nicht möglich. 
  • Mit der Umbenennung in «Freizeitnutzung» und der jetzt geplanten Bootsplätzen wird der Schein erzeugt, dass sich ja gegenüber der jetzigen ZöN nichts ändern würde. Das ist aber Augenwischerei! Selbst die Gemeinde hat auf unsere diesbezüglichen Hinweise in den Einsprachegesprächen sinngemäss geantwortet, sie sei nur Planungsbehörde und was der Grundeigentümer künftig (innerhalb des Rechts) auf seinem Grundstück mache entziehe sich der Kontrolle der Gemeine. Aha!

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass mit der Zonenplanänderung die öffentliche Nutzung verloren geht und die Kontrolle was mit den Bootplätzen passiert der Öffentlichkeit und auch der Gemeinde entzogen wird und in rein private Interessen übergehen. Ausserdem sind die Definitionen der Möglichkeiten sehr schwammig formuliert.

Dass das aktuelle Bootsplatzareal optisch nicht das Schönste ist, kann man natürlich so sehen. Aber ob diese Umkreisung mit bis zu vierstöckigen Riegelbauten in DDR-Plattenbau Manier die Sache verschönert, darf mehr als angezweifelt werden.